Vorbereitete Gremien
Sitzungsunterlagen entstehen aus freigegebenen Quellen – vollständig, einheitlich und fristgerecht.
CEO Assistant · Assistant
Der CEO Assistant bündelt Kennzahlen, bereitet Gremien und Entscheidungsvorlagen vor und verfolgt Beschlüsse – die Entscheidung trifft die Geschäftsführung.
Das erledigt der CEO Assistant:
Wie eine digitale Fachkraft die Leitungsebene entlastet: vorbereitete Gremien, belegte Entscheidungen, ein Lagebild.
Sitzungsunterlagen entstehen aus freigegebenen Quellen – vollständig, einheitlich und fristgerecht.
Vorlagen dokumentieren Quellen, Annahmen und Alternativen – nachvollziehbar für spätere Prüfungen.
Maßnahmen aus Protokollen werden Verantwortlichen zugeordnet, terminiert und nachgehalten.
Ergebnisse von Risk, Investment, ESG und weiteren Assistants fließen in ein Management-Briefing.
Vom Sitzungskalender bis zur Frühwarnung: Der CEO Assistant bereitet vor und hält nach, die Geschäftsführung entscheidet.
Der CEO Assistant stützt die Informations- und Überwachungspflichten der Leitung mit nachvollziehbaren Unterlagen.
Unterlagen für Sorgfalts-, Überwachungs- und Früherkennungspflichten nach GmbHG, AktG, StaRUG und DCGK.
Gremienzyklus und Freigaben als versionierte BPMN-2.0-Prozesse mit Rollenrechten und revisionssicherer Ablage.
ERP und BI (z. B. SAP, Power BI), CRM, DMS, Microsoft 365 sowie gängige Board-Portale.
Drei Automatisierungsgrade – passend zur jeweiligen Aufgabe.

BPMN-regelbasiert
Arbeitet strikt nach Compliance- und Prozessvorgaben (BPMN 2.0 & Process Engine) – perfekt für strukturierte Regelwerke und geführte Sachbearbeitung, auch in Hochsicherheitsbereichen.

KI-gestützt
Versteht unstrukturierte Daten, E-Mails und Verträge mittels LLMs, übernimmt komplexe Prüfungen und Entscheidungen – autonome Aufgaben in Ergänzung bestehender Systeme.

Autonome KI-Orchestrierung
Löst ganze Vorgänge autonom und verbindet einzelne AI-Agents als Teams – autonomer Datentransfer zwischen Legacy-Systemen und Web-APIs ohne Medienbrüche.
Der CEO Assistant ist auf die Leitungsebene zugeschnitten – vom inhabergeführten Mittelstand bis zum kommunalen Unternehmen.
Die häufigsten Fragen zum CEO Assistant.
Nein. Er stellt Informationen, Optionen und Quellen zusammen – Entscheidung und Haftung bleiben nach § 43 GmbHG bzw. § 93 AktG bei der Geschäftsleitung.
Für die typischen Aufgaben des CEO Assistant sind rund 52 % Automatisierung erreichbar – unternehmerische Entscheidungen bleiben bewusst beim Menschen, den der Assistant strukturiert unterstützt.
Zugriffe laufen über Rollenrechte und protokollierte Freigaben. Personenbezogene Daten werden DSGVO-konform verarbeitet; der Betrieb ist in der Cloud oder On-Premise möglich.
Geschäftsführungs- und Vorstandssitzungen, Aufsichtsrat, Beirat und Gesellschafterversammlung – auch in kommunalen Unternehmen.
Nein. Er bündelt deren Ergebnisse, etwa aus Risk, Investment oder ESG, zu einem Lagebild für die Leitungsebene.
Er führt Frühwarnindikatoren zusammen und meldet Abweichungen. Bewertung, Gegenmaßnahmen und die Unterrichtung der Aufsicht bleiben Aufgabe der Geschäftsleitung.
Typisch sind ERP, BI, CRM, DMS, Microsoft 365 und Board-Portale – die Anbindung ist als BPMN-2.0-Prozess dokumentiert.