Entlastung von Routine
Die digitale Fachkraft übernimmt monotone, liegengebliebene Vorgänge zuverlässig im Hintergrund. So gewinnen Ihre Beschäftigten spürbar Zeit für Aufgaben, die Können, Urteil und echte Aufmerksamkeit verlangen.
Digitale Fachkräfte · Mitbestimmung
Digitale Fachkräfte verändern Arbeit. Deshalb binden wir die Arbeitnehmervertretung früh ein – transparent, auf Augenhöhe und im Einklang mit dem Betriebsverfassungsgesetz und dem EU AI Act.
Für die Belegschaft
Digitale Fachkräfte nehmen Druck aus dem Alltag der Belegschaft – das ist der eigentliche Gewinn.
Die digitale Fachkraft übernimmt monotone, liegengebliebene Vorgänge zuverlässig im Hintergrund. So gewinnen Ihre Beschäftigten spürbar Zeit für Aufgaben, die Können, Urteil und echte Aufmerksamkeit verlangen.
Unbesetzte Stellen führen zu Dauerstress, Überstunden und wachsendem Frust. Wird die Lücke geschlossen, sinkt der Druck auf das bestehende Team spürbar – ein echter Beitrag zur psychischen Gesundheit.
Weniger stumpfe Fließbandarbeit am Schreibtisch, mehr sinnstiftende und abwechslungsreiche Tätigkeit: Wer sich auf anspruchsvolle Aufgaben konzentrieren kann, erlebt den Arbeitsalltag spürbar motivierender.
Digitale Fachkräfte unterstützen den Betriebsrat bei seiner Aufgabe, über Arbeitsschutz und Gesundheit im Betrieb zu wachen (§ 80 BetrVG) – und schaffen Freiräume für gesündere, menschengerechte Abläufe.
Die digitale Fachkraft schließt eine offene Lücke, statt Stellen zu streichen. Beschäftigung wird stabilisiert statt abgebaut, und das Team bleibt handlungsfähig – auch bei Auftragsspitzen und Engpässen.
Vorgänge bleiben nicht liegen, Fristen werden zuverlässig gehalten und Rückstände abgebaut. Fehler, die unter Zeitdruck und aus Überlastung entstehen, werden deutlich seltener – die Qualität steigt.
Unsere digitalen Fachkräfte übernehmen wiederkehrende Aufgaben, die heute liegen bleiben, weil Stellen unbesetzt sind. Sie ersetzen keine Beschäftigten, sie entlasten sie – und sie überwachen niemanden.
Für den Betriebsrat
Digitale Fachkräfte sind kein Gegner des Betriebsrats, sondern ein Hebel für seine eigenen Ziele.
Gute Arbeitsbedingungen, Gesundheitsschutz und Beschäftigungssicherung zählen zu den Kernanliegen des Betriebsrats. Digitale Fachkräfte zahlen genau darauf ein und machen diese Ziele leichter erreichbar.
Der Betriebsrat legt die Einsatzregeln von Beginn an aktiv mit fest. Die Betriebsvereinbarung wird zum Gestaltungswerkzeug statt zur Blockade – Mitbestimmung, die den Wandel formt, statt ihn nur zu genehmigen.
Jederzeit nachvollziehbar, welche Aufgaben automatisiert werden und welche Daten dabei genutzt werden. Das schafft eine belastbare, faktenbasierte Grundlage für Entscheidungen und die Kontrolle des Gremiums.
Der Betriebsrat ist bereits ab der Pilotphase mit an Bord – mit vorbereiteter Dokumentation und einem Sachverständigen-Paket nach § 80 Abs. 3 BetrVG, das eine fundierte Prüfung ohne Zeitverlust ermöglicht.
Der Betriebsrat wird als aktiver Gestalter des digitalen Wandels sichtbar – nicht als Bremser. Das stärkt seine Position gegenüber der Geschäftsführung und schafft Vertrauen in der gesamten Belegschaft.
Weil keine Stellen gestrichen, sondern unbesetzte Lücken geschlossen werden, werden mitbestimmungspflichtige Betriebsänderungen nach §§ 111 f. BetrVG in aller Regel von vornherein vermieden.
Unsere digitalen Fachkräfte messen Prozesse, nicht Personen. Es gibt keine individuelle Leistungskontrolle und keine Verhaltensauswertung einzelner Beschäftigter.
DSGVO & EU AI Act: Datenschutz, Datenhaltung in der EU, Human-in-the-loop und die Vorgaben der EU-KI-Verordnung sind fester Teil der Lösung. Alle Details dazu finden Sie auf der eigenen Seite KI-Datenschutz.
BR-Assistent
Nicht nur die Fachbereiche profitieren: Auf Wunsch bekommt der Betriebsrat einen eigenen Assistenten für die Gremienarbeit.
Einbindung
Ein klarer, vorbereiteter Ablauf – damit die Einbindung des Betriebsrats den Zeitplan beschleunigt statt ihn zu bremsen.
Der Betriebsrat wird bereits in der Pilotphase (PoC) einbezogen – nicht erst beim Rollout.
Eine praxiserprobte Muster-Betriebsvereinbarung liegt bereit und wird gemeinsam angepasst.
Technische Doku, Datenflüsse und Datenschutz-Angaben nach § 80 Abs. 3 BetrVG – prüfbereit aufbereitet.
Vorlagen für die Information von Beschäftigten und Vertretung nach Art. 26 Abs. 7 EU-KI-VO.
Muster-Betriebsvereinbarung, FAQ für den Betriebsrat, ein verständliches Ein-Seiten-Papier für Beschäftigte und das Sachverständigen-Infopaket – gebündelt in einem Download.
Die häufigsten Fragen rund um Entlastung, Mitbestimmung und den Betriebsrats-Assistenten.
Entlastung von Routine und liegengebliebenen Aufgaben, weniger Dauerstress und Überstunden sowie mehr Zeit für sinnvolle Tätigkeiten. Ziel sind gesündere und stabilere Arbeitsbedingungen – nicht mehr Druck.
Nein. Die digitale Fachkraft übernimmt Aufgaben, die heute liegen bleiben, weil Stellen unbesetzt sind. Sie schließt eine Lücke, statt eine zu schaffen – ein Personalabbau ist dafür nicht vorgesehen.
Nein. Das System misst Prozesse, nicht Personen. Es gibt keine individuelle Leistungskontrolle. Was erfasst wird, regeln wir gemeinsam in einer Betriebsvereinbarung.
Ja. Auf Wunsch stellen wir dem Betriebsrat einen eigenen Assistenten bereit, der bei Routine unterstützt – etwa bei Fristen, Unterlagen und Anfragen der Belegschaft. Er ersetzt keine Rechtsberatung und wertet keine einzelnen Beschäftigten aus.
Bei überwachungsgeeigneten Systemen ist eine Betriebsvereinbarung regelmäßig erforderlich (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Wir sehen sie als normalen, eingeplanten Schritt und liefern eine Muster-Vereinbarung mit, die die Abstimmung deutlich verkürzt.
Das ist sein gutes Recht (§ 80 Abs. 3 BetrVG). Wir stellen ein vorbereitetes Info-Paket bereit, das die Prüfung beschleunigt, und sehen die Einbindung als Teil eines professionellen Vorgehens.
Diese Seite beschreibt unsere grundsätzliche Vorgehensweise bei der Einbindung der Arbeitnehmervertretung. Sie ersetzt keine Rechtsberatung – maßgeblich sind die tatsächlichen betrieblichen Gegebenheiten sowie die jeweils gültigen gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen (z. B. Betriebsvereinbarung).