Rechtmäßigkeit & Transparenz
Jede Verarbeitung steht auf einer klaren Rechtsgrundlage und ist offen dokumentiert. Sie sehen jederzeit nachvollziehbar, welche Daten zu welchem Zweck genutzt werden und wer wann darauf zugreifen darf.
Digitale Fachkräfte · Datenschutz
Digitale Fachkräfte arbeiten mit Daten. Deshalb steht Datenschutz bei MR.KNOW am Anfang jeder Lösung: datensparsam, transparent, in der EU gehostet und mit dem Menschen in der Kontrolle.
Grundsätze
Wir orientieren uns an den Grundsätzen des Art. 5 DSGVO – von der Datenminimierung bis zur Rechenschaftspflicht.
Jede Verarbeitung steht auf einer klaren Rechtsgrundlage und ist offen dokumentiert. Sie sehen jederzeit nachvollziehbar, welche Daten zu welchem Zweck genutzt werden und wer wann darauf zugreifen darf.
Daten werden ausschließlich für den vorab festgelegten, eindeutigen Zweck der jeweiligen Aufgabe verarbeitet – niemals darüber hinaus und nicht für spätere, ursprünglich nicht vorgesehene Auswertungen.
Die digitale Fachkraft erhält so wenige personenbezogene Daten wie möglich – nur die Angaben, die sie für die konkrete Aufgabe wirklich benötigt. Alles Übrige bleibt außen vor und wird gar nicht erhoben.
Etablierte Prozesse sorgen dafür, dass verarbeitete Daten aktuell und korrekt bleiben. Fehlerhafte oder veraltete Angaben lassen sich jederzeit berichtigen, ergänzen oder auf Wunsch vollständig entfernen.
Für jede Datenart gelten klar definierte Lösch- und Aufbewahrungsfristen. Personenbezogene Daten werden nicht länger gespeichert, als es der jeweilige Zweck oder gesetzliche Vorgaben tatsächlich erfordern.
Verschlüsselung, ein feingranulares Rollen- und Rechtekonzept sowie lückenlose Protokollierung schützen Ihre Daten zuverlässig und dauerhaft vor Verlust, Manipulation und unbefugtem Zugriff durch Dritte.
Wir verarbeiten nur, was für die Aufgabe nötig ist – zweckgebunden, sicher und nachvollziehbar. Ihre Inhalte trainieren keine öffentlichen KI-Modelle.
DSGVO & EU AI Act
Zwei Regelwerke, ein Ansatz: Wir erfüllen DSGVO und EU AI Act gemeinsam.
Der EU AI Act regelt den KI-Einsatz risikobasiert und ergänzt die DSGVO. Beide Regelwerke erfüllen wir in einem Ansatz. Hier die AI-Act-Anforderungen im Überblick.
Der AI Act stuft KI-Systeme nach ihrem Risiko ein. Digitale Fachkräfte ordnen wir entsprechend ihrem Einsatzzweck ein und ergänzen bei höherem Risiko technische und organisatorische Schutzmaßnahmen.
Nutzerinnen und Nutzer erkennen jederzeit, dass sie mit einer KI interagieren. Der Einsatz der digitalen Fachkraft und ihre Ergebnisse sind vollständig dokumentiert, erklärbar und jederzeit nachvollziehbar.
Nach dem Human-in-the-loop-Prinzip trifft die KI keine allein wirksamen Entscheidungen mit erheblicher Wirkung über Personen. Ein Mensch prüft die Vorschläge, entscheidet final und trägt die Verantwortung.
Auf Anwendungen, die der AI Act untersagt – etwa Social Scoring, biometrische Massenüberwachung oder gezielt manipulative Systeme – verzichten wir konsequent und schließen sie technisch von vornherein aus.
Technische Dokumentation, zweckgebundene Protokollierung und klar zugewiesene Verantwortlichkeiten bilden die Grundlage für nachweisbare Konformität, interne Kontrollen und externe Audits zu jeder Zeit.
Bereits vor der Inbetriebnahme unterstützen wir Sie dabei, Beschäftigte und Arbeitnehmervertretung transparent über Zweck, Umfang und Funktionsweise des geplanten KI-Einsatzes rechtzeitig zu informieren.
Inhalte, die Ihre digitalen Fachkräfte verarbeiten, fließen nicht ungefragt in das Training von KI-Modellen. Eine solche Nutzung erfolgt ausschließlich, wenn Sie ihr ausdrücklich und widerruflich zustimmen.
Betroffenenrechte
Betroffene Personen können ihre Rechte jederzeit geltend machen. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung.
Welche Daten wir verarbeiten (Art. 15 DSGVO).
Falsche Daten korrigieren (Art. 16 DSGVO).
„Recht auf Vergessenwerden“ (Art. 17 DSGVO).
Verarbeitung begrenzen (Art. 18 DSGVO).
Daten mitnehmen (Art. 20 DSGVO).
Der Verarbeitung widersprechen (Art. 21 DSGVO).
Sicherheit
Ein Auszug der Maßnahmen, mit denen wir die Sicherheit der Verarbeitung gewährleisten (Art. 32 DSGVO).
Mehr zu Container-Betrieb, Multi-Cloud, Orchestrierung & Hochsicherheit → Betrieb
Die häufigsten Fragen von IT, Datenschutz und Fachbereich.
Nein – nicht ohne Ihre ausdrückliche, jederzeit widerrufliche Einwilligung. Standardmäßig werden Ihre Inhalte ausschließlich für die beauftragte Aufgabe verarbeitet.
In Deutschland bzw. der EU. Auf Wunsch betreiben wir die Lösung On-Premise in Ihrer eigenen Infrastruktur.
Nein. Es gibt keine ausschließlich automatisierten Entscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung (Art. 22 DSGVO). Der Mensch bleibt in der Kontrolle (Human-in-the-loop).
Ja. Sofern wir als Auftragsverarbeiter tätig werden, stellen wir einen AVV nach Art. 28 DSGVO inklusive der TOMs bereit.
Wir setzen auf Transparenz, menschliche Aufsicht und Dokumentation. Vor Inbetriebnahme unterstützen wir bei der Information von Beschäftigten und Arbeitnehmervertretung.
Ja. Übertragung und Speicherung erfolgen verschlüsselt; die konkreten technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) sind Teil des Auftragsverarbeitungsvertrags.
Ja. Auf Anforderung werden Ihre Daten gemäß den Betroffenenrechten der DSGVO gelöscht; im On-Premise-Betrieb behalten Sie ohnehin die volle Datenhoheit.
Diese Seite beschreibt unsere grundsätzliche Vorgehensweise zum Datenschutz bei KI-gestützten digitalen Fachkräften. Sie ersetzt keine Rechtsberatung – maßgeblich sind die jeweils gültige Datenschutzerklärung sowie die vertraglichen Vereinbarungen (z. B. der Auftragsverarbeitungsvertrag).