Automatisierung, die sich wie Teamwork anfühlt.

Digitale Fachkräfte · Mitwirkung

Mitwirkung von Anfang an mitgedacht.

Digitale Fachkräfte verändern Arbeit. Deshalb binden wir die Arbeitnehmervertretung früh ein – transparent, auf Augenhöhe und im Einklang mit dem Mitwirkungsgesetz (MitwG) und dem EU AI Act.

Für die Belegschaft

Mehr Zeit für das, was zählt

Digitale Fachkräfte nehmen Druck aus dem Alltag der Belegschaft – das ist der eigentliche Gewinn.

Entlastung von Routine

Die digitale Fachkraft übernimmt monotone, liegengebliebene Vorgänge zuverlässig im Hintergrund. So gewinnen Ihre Beschäftigten spürbar Zeit für Aufgaben, die Können, Urteil und echte Aufmerksamkeit verlangen.

Weniger Überlastung & Burnout-Risiko

Unbesetzte Stellen führen zu Dauerstress, Überstunden und wachsendem Frust. Wird die Lücke geschlossen, sinkt der Druck auf das bestehende Team spürbar – ein echter Beitrag zur psychischen Gesundheit.

Mehr Freude an der Arbeit

Weniger stumpfe Fliessbandarbeit am Schreibtisch, mehr sinnstiftende und abwechslungsreiche Tätigkeit: Wer sich auf anspruchsvolle Aufgaben konzentrieren kann, erlebt den Arbeitsalltag spürbar motivierender.

Gesunde Arbeitsbedingungen

Digitale Fachkräfte unterstützen die Arbeitnehmervertretung bei ihrer Aufgabe, über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu wachen (Art. 10 MitwG, Art. 48 ArG) – und schaffen Freiräume für gesündere, menschengerechte Abläufe.

Sichere Arbeitsplätze

Die digitale Fachkraft schliesst eine offene Lücke, statt Stellen zu streichen. Beschäftigung wird stabilisiert statt abgebaut, und das Team bleibt handlungsfähig – auch bei Auftragsspitzen und Engpässen.

Qualität statt Hektik

Vorgänge bleiben nicht liegen, Fristen werden zuverlässig gehalten und Rückstände abgebaut. Fehler, die unter Zeitdruck und aus Überlastung entstehen, werden deutlich seltener – die Qualität steigt.

Aufgaben statt Stellen. Prozess statt Person.

Unsere digitalen Fachkräfte übernehmen wiederkehrende Aufgaben, die heute liegen bleiben, weil Stellen unbesetzt sind. Sie ersetzen keine Beschäftigten, sie entlasten sie – und sie überwachen niemanden.

Für die Arbeitnehmervertretung

Was die Arbeitnehmervertretung davon hat

Digitale Fachkräfte sind keine Gegnerin der Arbeitnehmervertretung, sondern ein Hebel für ihre eigenen Ziele.

Eigene Ziele leichter erreichen

Gute Arbeitsbedingungen, Gesundheitsschutz und Beschäftigungssicherung zählen zu den Kernanliegen der Arbeitnehmervertretung. Digitale Fachkräfte zahlen genau darauf ein und machen diese Ziele leichter erreichbar.

Mitgestalten statt nur zustimmen

Die Arbeitnehmervertretung legt die Einsatzregeln von Beginn an aktiv mit fest. Die Vereinbarung wird zum Gestaltungswerkzeug statt zur Blockade – Mitwirkung, die den Wandel formt, statt ihn nur zu genehmigen.

Transparenz über Prozesse

Jederzeit nachvollziehbar, welche Aufgaben automatisiert werden und welche Daten dabei genutzt werden. Das schafft eine belastbare, faktenbasierte Grundlage für Entscheidungen und die Kontrolle des Gremiums.

Früh und gut informiert

Die Arbeitnehmervertretung ist bereits ab der Pilotphase mit an Bord – mit vorbereiteter Dokumentation und einem Unterlagen-Paket nach Art. 9 MitwG, das eine fundierte Prüfung ohne Zeitverlust ermöglicht.

Stärkung der eigenen Rolle

Die Arbeitnehmervertretung wird als aktive Gestalterin des digitalen Wandels sichtbar – nicht als Bremserin. Das stärkt ihre Position gegenüber der Geschäftsführung und schafft Vertrauen in der gesamten Belegschaft.

Kein Personalabbau als Auslöser

Weil keine Stellen gestrichen, sondern unbesetzte Lücken geschlossen werden, wird das Konsultationsverfahren bei Massenentlassungen nach Art. 335d–g OR in aller Regel gar nicht erst nötig.

Keine Überwachung. Punkt.

Unsere digitalen Fachkräfte messen Prozesse, nicht Personen. Es gibt keine individuelle Leistungskontrolle und keine Verhaltensauswertung einzelner Beschäftigter.

DSGVO & EU AI Act: Datenschutz, Datenhaltung in der EU, Human-in-the-loop und die Vorgaben der EU-KI-Verordnung sind fester Teil der Lösung. Alle Details dazu finden Sie auf der eigenen Seite KI-Datenschutz.

ANV-Assistent

Ein digitaler Assistent – auch für die Arbeitnehmervertretung

Nicht nur die Fachbereiche profitieren: Auf Wunsch bekommt die Arbeitnehmervertretung einen eigenen Assistenten für die Gremienarbeit.

Was er für die Arbeitnehmervertretung tun kann

  • Fragen der Belegschaft zur Vereinbarung verständlich einordnen
  • Fristen, Termine und Wiedervorlagen im Blick behalten
  • Sitzungen vorbereiten: Unterlagen bündeln, Anträge strukturieren
  • In eigenen Dokumenten des Gremiums recherchieren (Vereinbarungen, Protokolle)
  • Anliegen der Beschäftigten sammeln und thematisch ordnen

Wo seine Grenzen liegen

  • Ersetzt keine Rechtsberatung und keine Fachperson (das Informationsrecht nach Art. 9 MitwG bleibt bestehen)
  • Keine Auswertung oder Bewertung einzelner Beschäftigter
  • Datenhaltung in der Schweiz oder EU, Zugriff nur für die Arbeitnehmervertretung
  • Der Mensch entscheidet – der Assistent liefert nur zu
  • Details zum Datenschutz auf der Seite KI-Datenschutz

Einbindung

Wir bringen die Arbeitnehmervertretung mit ins Boot

Ein klarer, vorbereiteter Ablauf – damit die Einbindung der Arbeitnehmervertretung den Zeitplan beschleunigt statt ihn zu bremsen.

  1. Früh informieren

    Die Arbeitnehmervertretung wird bereits in der Pilotphase (PoC) einbezogen – nicht erst beim Rollout.

  2. Vereinbarung mit der Arbeitnehmervertretung

    Eine praxiserprobte Muster-Vereinbarung liegt bereit und wird gemeinsam angepasst.

  3. Unterlagen-Paket

    Technische Doku, Datenflüsse und Angaben zum Datenschutz nach Art. 9 MitwG – prüfbereit aufbereitet.

  4. Transparente Inbetriebnahme

    Vorlagen für die Information von Beschäftigten und Vertretung nach Art. 26 Abs. 7 EU-KI-VO.

Das Mitwirkungs-Kit – kostenlos

Muster-Vereinbarung, FAQ für die Arbeitnehmervertretung, ein verständliches Ein-Seiten-Papier für Beschäftigte und das Unterlagen-Paket – gebündelt in einem Download.

Fragen der Arbeitnehmervertretung

Die häufigsten Fragen rund um Entlastung, Mitwirkung und den Assistenten für die Arbeitnehmervertretung.

Was haben unsere Beschäftigten konkret davon?

Entlastung von Routine und liegengebliebenen Aufgaben, weniger Dauerstress und Überstunden sowie mehr Zeit für sinnvolle Tätigkeiten. Ziel sind gesündere und stabilere Arbeitsbedingungen – nicht mehr Druck.

Werden durch digitale Fachkräfte Stellen abgebaut?

Nein. Die digitale Fachkraft übernimmt Aufgaben, die heute liegen bleiben, weil Stellen unbesetzt sind. Sie schliesst eine Lücke, statt eine zu schaffen – ein Personalabbau ist dafür nicht vorgesehen.

Werden Beschäftigte damit überwacht?

Nein. Das System misst Prozesse, nicht Personen. Es gibt keine individuelle Leistungskontrolle. Was erfasst wird, regeln wir gemeinsam in einer Vereinbarung mit der Arbeitnehmervertretung.

Kann die Arbeitnehmervertretung einen eigenen digitalen Assistenten bekommen?

Ja. Auf Wunsch stellen wir der Arbeitnehmervertretung einen eigenen Assistenten bereit, der bei Routine unterstützt – etwa bei Fristen, Unterlagen und Anfragen der Belegschaft. Er ersetzt keine Rechtsberatung und wertet keine einzelnen Beschäftigten aus.

Brauchen wir eine Vereinbarung mit der Arbeitnehmervertretung?

Systeme, die das Verhalten der Mitarbeitenden überwachen, sind nach Art. 26 ArGV 3 unzulässig. Zulässige Systeme müssen offengelegt und mit der Arbeitnehmervertretung besprochen werden; in Betrieben ab 50 Mitarbeitenden kann eine solche Vertretung gewählt werden (Art. 3 MitwG). Eine schriftliche Vereinbarung ist der übliche Weg – wir liefern eine Muster-Vereinbarung mit, die die Abstimmung deutlich verkürzt.

Die Arbeitnehmervertretung möchte eine Fachperson hinzuziehen.

Dafür braucht sie belastbare Unterlagen; das Informationsrecht nach Art. 9 MitwG deckt das ab. Wir stellen ein vorbereitetes Info-Paket bereit, das die Prüfung beschleunigt, und sehen die Einbindung als Teil eines professionellen Vorgehens.