Risikominimierung bei Gefahrstoffen
Digitale Assistenzsysteme helfen bei Prüfung und Kategorisierung
Unternehmen, die Gefahrstoffe einsetzen, sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmer laut Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vor diesen zu schützen und einen sicheren Umfang sicherzustellen. Nicht nur das leibliche Wohl des Arbeitnehmers ist bei Nichtbeachtung der Regelungen, die sich hieraus ergeben, bedroht – auch der Arbeitgeber kann mit hohen finanziellen Bußen und Imageverlust konfrontiert werden.
Nach Definition sind Gefahrstoffe chemische Stoffe oder Zubereitungen, die in der EU einheitlich nach ihrem Gefährdungspotential eingeteilt werden. Für jeden Stoff gibt es eine gesetzliche Einstufung und Kennzeichnung. Der Grad der Gefährlichkeit wird dabei durch Gefahrensymbole und R- und S-Sätze (Risiko- und Sicherheitssätze) angegeben, die Gefahrenmerkmale beschreiben. Der Wortlaut dieser Sätze ist harmonisiert und verbindlich und muss beispielsweise auf der Verpackung eines Stoffes, in der Verkehrssprache des jeweiligen Landes, angegeben werden. In Deutschland gäbe es beispielsweise die Bezeichnungen „R 54 Giftig für Pflanzen“, „R 55 Giftig für Tiere“ oder gar „R 68 Irreversibler Schaden möglich“. Als Gefahrgut werden die Stoffe bezeichnet, wenn sie transportiert werden, kommt es zu einem Unfall sind es Schadstoffe. Allgemeine Gültigkeit haben hier das Gefahrgutrecht und das Gefahrstoffrecht.
Die Einteilung und vor allem die Mehrfachbezeichnungen sind hochkomplex. Das unterschiedlich hohe Gefahrenpotential stellt zudem ein hohes Risiko dar. Für den Arbeitgeber gilt nun, dass zuerst ein Stoff geprüft werden muss, ob er überhaupt einen Gefahrstoff darstellt und wenn ja, welcher Kategorie oder welchen Kategorien er zuzuordnen ist. Für jeden Gefahrstoff gilt es gesetzlich, eine Ersatzstoffsuche durchzuführen.
Auf den ersten Blick sind manche Gefahrstoffe fast nicht erkenntlich, besonders wenn es sich um Stoffe des Alltags wie Reinigungs- und Desinfektionsmittel oder um Klebstoffe handelt. Aber auch diese harmlos erscheinenden Stoffe müssen geprüft und in einem Gefahrstoffkataster erfasst und verarbeitet werden, aus dem sich wiederum die konkreten Handlungsanweisungen ergeben.
Das Gefahrstoffmanagement wird durch die Hilfe digitaler Assistenten nun maßgeblich erleichtert. Der digitale Assistent fragt ab, welche Stoffe in einem Unternehmen in welcher Form und Menge verwendet werden. Dabei können zusätzliche Informationen wie Sicherheitsdatenblätter der Hersteller integriert werden. Durch Abfrage, an welchem Ort und auf welche Weise ein Stoff verwendet wird, ergeben sich mögliche Gefahrstoffalternativen. Der Assistent unterstützt dabei, geeignete Schutzmaßnahmen zu finden, was zum Beispiel auch alternative Arbeitsabläufe sein können. Eine große Bedeutung kommt der stetigen Aktualisierung der Datensätze zu, aus denen sich wiederum andere Handlungsanweisungen, die abermals Betriebsanweisungen und Unterweisungen nach sich ziehen, ergeben können.
Mit INSPIRE ist es nun leicht geworden, das geforderte Expertenwissen der Fachseite bei der Erstellung dieser Assistenten zu integrieren. Bisher war eine aufwendige Programmierung der Assistenten vonnöten, die allein von der IT-Seite geleistet werden konnte. Das Werkzeug von INSPIRE erlaubt es durch einfache Web-Oberflächen, dass die Spezialisten direkt in die Erstellung, in Anpassungen und Änderungen eingebunden werden können. Dabei lässt sich das System auch in bestehende IT Systeme integrieren und die Gestaltung der Oberflächen lassen sich einfach und klar halten. Somit ist der Assistent auch in schwierigen Umgebungen wie z.B. auf dem Bau, in Produktion, Transport oder im Handel nutzbar. Transparenz und Nachvollziehbarkeit garantieren die integrierte Dokumentation und die farblichen Laufwege im Standard BPMN 2.0.
Mit diesem digital unterstützten Gefahrstoffmanagement werden so falsche Beurteilungen und daraus resultierende kritische Handlungsanweisungen, die schwerwiegende Folgen und Risiken mit sich bringen können, sicher minimiert.
Eine Übersicht zu den Möglichkeiten mit digitalen Assistenten finden Sie hier