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Digitale Assistenten helfen der Automobilbranche

Regeln und Verordnungen lassen sich beweissicher befolgen

Das digitale Assistenten helfen, den Weg im Regeldschungel zu finden und somit die Fehleranfälligkeit von Entscheidungen deutlich verringern, ist kein Geheimnis mehr. Wie variabel sie allerdings einsetzbar sind, vor allem durch die Entwicklungsinnovationen der Inspire Technologies GmbH (INSPIRE), wird am Beispiel Automobilbranche deutlich. Seitdem der ADAC 2014/15 eine Sicherheitslücke aufzeigte, aufgrund derer ein Auto per Mobilfunk wegen eines unsicheren Data-Encryption-Standard (DES)-Verfahren geknackt wurde, gelten strenge Vorschriften. Nach Einigung zwischen dem Verband der Automobilindustrie e. V. (VDA) und den Datenschutz-Aufsichtsbehörden zählen zu den indirekt personenbezogenen Daten alle Werte, die mit der Fahrzeugidentifikationsnummer oder dem Kfz-Kennzeichen verknüpft sind. Das hat zur Folge, dass auch technische Werte, wie beispielsweise Durchschnittsgeschwindigkeit, Bremsverhalten, Verbrauch, Füllstände oder andere Sensorwerte, als indirekt personenbezogene Daten angesehen werden. Somit tritt auch hier die DSGVO mit ihren umfangreichen Datenschutz-Maßnahmen auf den Plan.

Für die Automobilindustrie bedeutet das, dass Hard- und Software für Kraftfahrzeuge so entwickelt werden müssen, dass technisch die Grundsätze des Datenschutzes gewahrt werden (data protection by design) und datenschutzfreundlich voreingestellt sind (data protection by default). Hier können digitale Assistenzsysteme maßgeblich unterstützen, die Folgeleistung und auch den richtigen Umgang mit den zahlreichen internen und externen Regelungen zu vereinfachen. Dabei werden bei der MR.KNOW-Lösung modellbasierte Standards, wie z.B. BPMN und DMN unterstützt, sodass jederzeit nachvollziehbar und dokumentiert ist, ob die Regeln eingehalten werden. Damit die Automobilbranche nicht ständig neue Lösungen benötigt, lässt sich das System sogar durch die Fachseiten ergänzen und weitere Prozesse, wie z.B. das Risikomanagement, Beschwerdebearbeitung oder Vertragsverwaltung lassen sich entsprechend kombinieren. Dabei unterstützen die digitalen Assistenzsysteme überall dort, wo es weitere Regeln, wie z.B. Emissionsrichtlinien, Lärmschutz, etc., gibt. Die Liste der Schlagworte, die Verordnungen nach sich ziehen, bei denen die digitalen Assistenten unterstützen, lässt sich beliebig lange weiterführen.

Eine Übersicht zu den Möglichkeiten mit digitalen Assistenten finden Sie hier

 


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