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Betriebsunterweisung leicht gemacht

Digitale Assistenzsysteme helfen bei der Einhaltung der gesetzlichen Pflichten

Jedes Unternehmen ist nach Artikel 12 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, für seine Mitarbeiter Unterweisungen durchzuführen. Die Anlässe können unterschiedlich sein und reichen von Erst- und Folgeunterweisungen bis hin zu Unterweisungen, deren Anlass sich ändernde Situationen wie Unfälle sind, die eine neue Belehrung notwendig machen. Ziel dieser Unterweisungen ist es, Arbeitnehmer zu informieren und auch zu qualifizieren, sich im Unternehmen gesundheitsgerecht und sicher zu verhalten. Dies geschieht, indem in den bestimmten Themenfeldern die Gefahren aufgezeichnet und Verhaltensregeln sowie Schutzmaßnahmen vorgegeben werden. Oft ist es allerdings schwierig, die Mitarbeiter für eine Unterweisung, die jährlich gefordert ist, zu versammeln. Die Durchführung der verpflichtenden Unterweisungen wir häufig durch Organisationsprobleme, Projekte und Aufträge, Krankheit, Urlaub oder Terminstress erschwert.

Die Lösung für dieses Problem sind unternehmensspezifische und individuelle Online-Unterweisungen. Mit den digitalen Assistenzsystemen von INSPIRE ist es nun für Unternehmen ganz einfach geworden, diese Unterweisungen selber zu erstellen oder zumindest anzupassen. Änderungen lassen sich direkt in den Oberflächen ohne Modellierungskenntnisse einfügen und die Regeln sich direkt in Entscheidungstabellen pflegen. Selbst die Oberflächen und Reports werden vom System über ein integriertes Rapid Prototyping vorgeschlagen, so dass diese nur noch ausgewählt werden müssen. Auf diese Art und Weise ist es möglich, dass auch Einzelpersonen ihr Wissen unproblematisch in die Assistenten einbringen. Das wiederum entlastet die Führungsebene – die Unterweisungspflicht wird erfüllt und dabei werden gleichzeitig Kosten gespart sowie inhaltliche Fehler minimiert.

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